Die Kosten für die amtliche Verteidigung werden auf die Staatskasse genommen. Die Gerichtskasse Muri wird angewiesen, dem amtlichen Verteidiger MLaw Artan Sadiku[…] ein gerichtlich festgesetztes Honorar von Fr. 4'908.95 (inkl. 7.7 % MWST von Fr. 350.95) zu Lasten des Staates auszurichten. -6- Hinweis: Der Beschuldigte ist verpflichtet, dem Kanton Aargau die Kosten für die amtliche Verteidigung zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 lit. a StPO)."