6. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Zivil- und Strafklägerin eine Genugtuung von Fr. 500.00 zzgl. Zins seit 28. Februar 2021 zu bezahlen. Die Kosten für die unentgeltliche Verbeiständung der Zivil- und Strafklägerin (ab 17. Februar 2021) werden auf die Staatskasse genommen. Die Gerichtskasse Muri wird angewiesen, der unentgeltlichen Vertreterin MLaw Laura Moretti […] ein gerichtlich festgesetztes Honorar von Fr. 5'628.20 (inkl. Spesen von F. 247.10 und 7.7 % MWST von Fr. 401.11) zu Lasten des Staates auszurichten.