1.3. Gegen diesen Strafbefehl erhob der Beschuldigte am 26. Januar 2023 Einsprache, woraufhin die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten den Strafbefehl mitsamt Akten am 27. Februar 2023 an das Bezirksgericht Muri zur Durchführung des Hauptverfahrens überwies. -4- 2. 2.1. Anlässlich der Hauptverhandlung vom 29. August 2023 wurden der Beschuldigte und die Privatklägerin befragt. 2.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Muri erkannte mit Urteil vom 4. September 2023: "1. Der Beschuldigte ist schuldig: