Der Beschuldigte wollte im Weiteren, dass die Strafklägerin ihre Anzeige gegen ihn wieder zurückzieht. Aus diesem Grund hat der Beschuldigte der Strafklägerin im Zeitraum vom 26. Mai 2020 bis 20. Februar 2021 – mutmasslich von seinem Wohnort aus in V._____ – via ihren Vater und ihren Bruder ausrichten lassen, dass wenn sie die Anzeige gegen ihn nicht zurückziehe, er sie umbringen werde. Er schwöre, dass er sie töten werde. Gleiches äusserte der Beschuldigte auch telefonisch der Strafklägerin gegenüber.