Ebenso hat der Beschuldigte dem Bruder und dem Vater der Strafklägerin, welche beide im Kosovo leben, telefonisch mitgeteilt, dass sie der Strafklägerin ausrichten sollen, dass er sie umbringen werde. So hat der Beschuldigte dem Vater der Strafklägerin gesagt, dass A._____ nicht allein in ihrer Wohnung sei und er jetzt reingehen und beide töten werde. Gegenüber dem Bruder der Strafklägerin äusserte der Beschuldigte, dass er sie eines Tages umbringen werde. Er werde sie umbringen, wenn seine Nerven am Ende seien.