Auch hat der Beschuldigte die Strafklägerin während des Zeitraums vom 26. Mai 2020 bis 20. Februar 2021 mehrfach mit dem Tod gedroht. Dies hat er getan, indem er die Strafklägerin telefonisch kontaktiert hat oder aber persönlich anlässlich der Übergabe der Kinder. Die Todesdrohungen fanden sowohl am Wohnort des Beschuldigten in V._____ als auch am Wohnort der Strafklägerin in T._____, U-Strasse, statt. Ebenso hat der Beschuldigte dem Bruder und dem Vater der Strafklägerin, welche beide im Kosovo leben, telefonisch mitgeteilt, dass sie der Strafklägerin ausrichten sollen, dass er sie umbringen werde.