diesem Titel gerechtfertigt und damit rechtmässig erscheinen könnte. Es ist nicht hinreichend, dass später eine Waffe im Fahrzeug des Beschuldigten entdeckt wurde. Damit würde jede Beweiserhebung, auch eine unzulässige "fishing expedition" gerechtfertigt, sofern sich dabei Beweise haben feststellen lassen. Diese Argumentation der Staatsanwaltschaft verfängt somit nicht.