Die Polizei dürfe während des Durchführens einer Blut- und Urinprobe bzw. eines DrugWipe-Tests nicht nebenbei noch das Fahrzeug durchsuchen. Möglicherweise dürfe sie dies gemäss § 29 PolG AG in begründeten Fällen tun. Ein solcher habe hier nicht vorgelegen (Plädoyer, S. 3). Auch gestützt auf die EGMR-Rechtsprechung müsse die Polizei klar begründen können, weshalb es überhaupt zu einer Kontrolle gekommen sei. Sei dies nicht möglich, handle es sich um eine illegale Kontrolle.