3.3. Mit Eingabe vom 10. Juli 2024 verzichtete der Beschuldigte auf eine vorgängige Berufungsantwort. 3.4. Die Berufungsverhandlung mit Befragung des Beschuldigten und des Zeugen C._____ fand am 17. September 2024 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. Die Berufung der Staatsanwaltschaft richtet sich gegen den Freispruch betreffend die mehrfache Widerhandlung gegen das Waffengesetz und die damit zusammenhängenden Punkte. Nicht angefochten und nach Art. 404 StPO nicht zu prüfen ist die von der Vorinstanz beschlossene Einziehung des Teleskopschlagstocks.