1.2. Gegen diesen Strafbefehl erhob der Beschuldigte Einsprache, woraufhin die Staatsanwaltschaft den zur Anklage erhobenen Strafbefehl mitsamt den Akten am 11. September 2023 an das Bezirksgericht Aarau zur Durchführung des Hauptverfahrens überwies. 2. 2.1. Mit Urteil vom 25. Oktober 2023 sprach der Präsident des Bezirksgerichts Aarau den Beschuldigten von Schuld und Strafe frei. Der Teleskopschlagstock wurde eingezogen und vernichtet. Die Verfahrenskosten und Kosten des Verteidigers des Beschuldigten gingen zu Lasten der Staatskasse.