Auch wenn der Beschuldigte von der Sozialhilfe abhängig war, Schulden hat und oft nur kurze Temporäreinsätze bzw. befristete Arbeitseinsätze bei verschiedenen Arbeitgebern leistete, so ist doch festzustellen, dass sich mittlerweile eine gewisse Stabilisierung und Besserung seiner wirtschaftlichen und beruflichen Situation abzeichnet, zumal er nun über eine unbefristete Arbeitsstelle verfügt. Zudem ist ersichtlich, dass er sich stets um Arbeit bemüht hat. Abgesehen vom vorliegenden Strafverfahren weist der Beschuldigte keine Einträge im Strafregister auf.