Der Beschuldigte hatte Schulden von rund Fr. 16'600.00 (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 9), wovon er gemäss Bestätigung des Betreibungsamtes mittlerweile Fr. 4'000.00 abgebaut hat (Stellungnahme des Beschuldigten vom 22. Mai 2024, Beilage 11). Auch wenn der Beschuldigte von der Sozialhilfe abhängig war, Schulden hat und oft nur kurze Temporäreinsätze bzw. befristete Arbeitseinsätze bei verschiedenen Arbeitgebern leistete, so ist doch festzustellen, dass sich mittlerweile eine gewisse Stabilisierung und Besserung seiner wirtschaftlichen und beruflichen Situation abzeichnet, zumal er nun über eine unbefristete Arbeitsstelle verfügt.