Das Arbeitspensum wurde per 1. April 2023 auf 62 % erhöht. Der Beschuldigte hatte Schulden von rund Fr. 16'600.00 (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 9), wovon er gemäss Bestätigung des Betreibungsamtes mittlerweile Fr. 4'000.00 abgebaut hat (Stellungnahme des Beschuldigten vom 22. Mai 2024, Beilage 11).