Vom 1. August 2021 bis 31. Oktober 2021 war er bei der Einwohnergemeinde R._____ als Mitarbeiter Reinigung angestellt. Zwischen November 2021 und April 2022 tätigte er Temporäreinsätze bei der H._____ und der I._____, wobei die Einsatzverträge gemäss Beschuldigtem nicht mehr erhältlich gemacht werden können. Per 1. August 2022 trat er sodann eine unbefristete Stelle als Hauswart bei der Einwohnergemeinde S._____ mit einem Arbeitspensum von 40 % an. Das Arbeitspensum wurde per 1. April 2023 auf 62 % erhöht.