Die Verkäufe an den verdeckten Ermittler der Kantonspolizei Aargau fanden am 14. und am 16. Februar 2018 statt. Sodann hat der Beschuldigte im Zeitraum von Juli bis Oktober 2018 an B._____ vier bis fünf Mal monatlich durchschnittlich 0.8 Gramm verkauft. Nach einem Unterbruch wurden die Verkäufe an B._____ im Januar 2019 fortgesetzt und dauerten bis Ende Februar 2019, wobei vom 25. bis zum 28. Februar 2019 täglich 0.4 Gramm gehandelt wurden. An C._____ verkaufte der Beschuldigte ab Juni 2018. Ebenfalls im Sommer 2018 erfolgten Verkäufe an D._____. Ab November 2018 bis Januar 2019 setzte er die Verkäufe an diesen sodann fort. Die Verkäufe haben sowohl in R._____ als auch in Q.__