1. 1.1. Das Obergericht sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 3. Dezember 2021 der mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art. 19 Abs. 1 BetmG schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten bei einer Probezeit von 3 Jahren. Weiter verurteilte es den Beschuldigten für den im Berufungsverfahren nicht mehr angefochtenen Schuldspruch wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art. 19a Ziff. 1 BetmG zu einer Busse von Fr. 1'000.00.