Werden die Gegenstände nicht innert 30 Tagen seit Eintritt der Rechtskraft herausverlangt, trifft die Staatsanwaltschaft die sachgemässen Verfügungen. 6.2. Der beschlagnahmte Wäschekorb inkl. Kehrichtsack voller Kleider wird dem Beschuldigten auf Verlangen herausgegeben. Wird der Wäschekorb nicht innert 30 Tagen seit Eintritt der Rechtskraft herausverlangt, trifft die Staatsanwaltschaft die sachgemässen Verfügungen. 7. 7.1. Die Schadenersatzforderung der Privatklägerin A.D._____ wird im Betrag von Fr. 1'297.95 auf den Zivilweg verwiesen und im Übrigen abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.