Für A.D._____, die im Tatzeitpunkt noch Jungfrau war und somit noch nicht über sexuelle Erfahrungen verfügte, handelte es sich dabei um einen als sicher empfundenen Ort, weshalb mit dem sexuellen Übergriff auch eine massive Verletzung ihres Sicherheitsgefühls einhergegangen ist. Ob und inwieweit die Straftaten des Beschuldigten, die zweifellos zu einer schweren Gefährdung der ungestörten emotional-seelischen und sexuellen Entwicklung von A.D._____ geführt haben, darüber hinaus eine - 40 -