_ geöffnet, wodurch sie erwacht ist, und hat mit seiner Hand ihren Unterbauch gestreichelt. Es handelt sich bei diesen Handlungen im weiten Spektrum möglicher sexueller Handlungen zwar nicht um schwerste Formen der Schändung und der sexuellen Handlungen mit einem Kind, sind objektiv doch noch weitaus schwerwiegendere Fälle denkbar. Mithin ist es – ohne den Vorfall zu bagatellisieren – weder zu einem eigentlichen Ausgreifen oder einem intensiven Befingern der Vulva noch zu vaginalen oder analen Penetrationen von A.D._____ gekommen. Der Beschuldigte hat A.D.___