__ begründet den beantragten Schadenersatz von Fr. 3'130.95 damit, dass dieser sich aus den folgenden Positionen zusammensetze: Reisekosten für ihre Teilnahme an der vorinstanzlichen Hauptverhandlung inkl. der Reisekosten ihrer Mutter als Begleiterin sowie ihrer autistischen Schwester von insgesamt Fr. 880.00, Reisekosten ihrer Mutter für ihre Abholung nach dem Vorfall von Fr. 283.80, Lebensunterhaltskosten während des Aufenthalts in der Schweiz von Fr. 350.00, Reisespesen für die Besprechung mit Rechtsanwältin Gloor sowie für die Hauptverhandlung von Fr. 319.20 und die Rechnung des Kantonsspitals Aarau für ihre Untersuchung am Tattag von Fr. 1'297.95 (GA act. 101).