UA act. 11). Der Beschuldigte gibt an, er habe aufgrund eines offenen Kredits Schulden in Höhe von ca. Fr. 9'000.00 sowie Versicherungsschulden von ca. Fr. 900.00 bis Fr. 2'000.00. Es bestehe eine Lohnpfändung (Protokoll Berufungsverhandlung S. 16 f.). Seiner Familie in Polen überweise er monatlich durchschnittlich Fr. 400.00 (Protokoll Berufungsverhandlung S. 15).