Seine wirtschaftliche und berufliche Integration erweist sich als maximal durchschnittlich: Der Beschuldigte ist eigenen Angaben zufolge bis im Jahr 2021 beim Unternehmen K._____ tätig gewesen. Seit 2021 habe er über ein Temporärbüro diverse Arbeitsaufträge erhalten (GA act. 78). Von Januar 2022 bis Juli 2022 sei er arbeitslos gewesen und danach während der letzten Tage vor seiner Inhaftierung wieder über ein Temporärbüro beschäftigt worden. Er arbeitet aktuell als Allrounder im Landschaftsgartenbau bei der I._____ AG (Protokoll Berufungsverhandlung S. 15 f.; UA act. 11).