Der Beschuldigte ist – nachdem er bereits von April 2012 bis September 2012, von April 2013 bis September 2013 und von April 2014 bis September 2014 im Rahmen von bewilligten Kurzaufenthalten in der Schweiz war (MIKA-Akten S. 15; 19 f.; 26; 29; 33) – am 12. Januar 2015 und somit im Alter von 29 Jahren in die Schweiz eingereist (MIKA-Akten S. 106; Protokoll Berufungsverhandlung S. 15). Er hält sich demnach seit mehr als 10 Jahren legal in der Schweiz auf, wo er auch (meistens) arbeitstätig ist und seinen faktischen Lebensmittelpunkt hat. Er begibt sich – soweit von ihm angegeben und bekannt – lediglich für Ferien nach Polen.