4.3. Der Beschuldigte ist polnischer Staatsangehöriger. Er hat mit der Schändung gemäss Art. 191 StGB sowie der sexuellen Handlungen mit einem Kind gemäss Art. 187 Ziff. 1 StGB gleich zwei Katalogtaten gemäss Art. 66a Abs. 1 lit. h StGB begangen, welche eine obligatorische Landesverweisung für 5 bis 15 Jahre zur Folge haben. Er ist somit grundsätzlich aus der Schweiz zu verweisen.