Ausgehend von einem durchschnittlichen Nettoeinkommen von Fr. 4'200.00 (Protokoll Berufungsverhandlung S. 16; vgl. an der Berufungsverhandlung eingereichte Lohnabrechnung Januar 2025), einem allgemeinen Abzug in Höhe von 20 % für Krankenkasse, Steuern und notwendige Berufskosten, einem weiteren Abzug von Fr. 400.00 für Unterhaltsbeiträge an die Familie in Polen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 15) sowie einem Abzug für die hohe Anzahl an Tagessätzen von 15 % (BGE 134 IV 60 E. 6.5.2), ergibt sich ein Tagessatz von Fr. 80.00.