Es muss jedoch berücksichtigt werden, dass A.D._____ noch beinahe ganze drei Jahre von der Schutzaltersgrenze von 16 Jahren entfernt war, wobei ebenfalls zu beachten ist, dass diese Grenze im Vergleich zu den an die Schweiz angrenzenden Ländern vergleichsweise hoch ist (Deutschland, Italien, Österreich und Liechtenstein: 14 Jahre, Frankreich: 15 Jahre). Der Altersunterschied zum im Tatzeitpunkt 37-jährigen Beschuldigten von 24 Jahren übersteigt die Grenze von drei Jahren Altersunterschied, unterhalb derer sexuelle Handlungen mit einem Kind nicht strafbar sind (Art. 187 Ziff. 2 StGB) um das Achtfache und somit um ein Wesentliches. Auch ist zu beachten, dass A.D._____ zu Beginn der sexuellen