Der Beschuldigte hat am 24. Juli 2022, nachdem er sich in das Schlafzimmer der zuvor noch in ihrem Bett schlafenden 13-jährigen A.D._____ geschlichen hat, den Knopf sowie den Reissverschluss ihrer Hose aufgemacht, wodurch sie erwacht ist, und hat diese an deren Unterbauch, also dort wo er die Hose geöffnet hat und somit in unmittelbarer Nähe ihres Genitalbereichs, mit seiner Hand direkt auf ihrer nackten Haut gestreichelt. Es handelt sich hierbei – bei einer isolierten Betrachtung – um eine vergleichsweise noch leichte Form der vom Tatbestand erfassten sexuellen Handlungen mit einem Kind. Es muss jedoch berücksichtigt werden, dass A.D.___