Muss das erstinstanzliche Gericht das Urteil begründen, so stellt es innert 60 Tagen, ausnahmsweise 90 Tagen, der beschuldigten Person und der Staatsanwaltschaft das vollständig begründete Urteil zu (Art. 84 Abs. 4 StPO). Wie der Beschuldigte zurecht geltend macht (Berufungserklärung S. 2; Berufungsbegründung S. 10), wurde diese Frist deutlich überschritten, indem das begründete Urteil vom 13. Juni 2023 erst am 6. März 2024 und somit beinahe 9 Monate später zugestellt worden ist. Sodann ist die Frist von einem Jahr gemäss Art. 408 Abs. 2 StPO, innert welcher das Berufungsgericht zu entscheiden hat, sehr knapp überschritten worden.