Der heute 39 Jahre alte Beschuldigte ist verheiratet und Vater eines minderjährigen Kindes sowie von zwei volljährigen Kindern. Seine Ehefrau und seine Kinder leben in Polen. Er arbeitet aktuell als Allrounder im Landschaftsgartenbau bei der I._____ AG (Protokoll Berufungsverhandlung S. 15 f.). Ausserordentliche Umstände, welche eine erhöhte Strafempfindlichkeit zu begründen vermögen, liegen nicht vor (vgl. statt vieler: Urteil des Bundesgerichts 6B_18/2022 vom 23. Juni 2022 E. 2.6.1 mit Hinweisen).