vielmehr über ein hohes Mass an Entscheidungsfreiheit verfügt, was sich verschuldenserhöhend auswirkt. Es ist mithin kein Grund dafür ersichtlich, weshalb er die sexuelle Selbstbestimmung von A.D._____ nicht hätte respektieren können. Es wäre in seiner Verantwortung als Erwachsener gelegen und von ihm zu erwarten gewesen, dass er auf andere Art und Weise für eine Befriedigung seiner sexuellen Bedürfnisse besorgt gewesen wäre, als in diesem Zusammenhang ein widerstandsunfähiges Mädchen im Alter von 13 Jahren zu missbrauchen.