der damals 37-jährige und damit 24 Jahre ältere Beschuldigte mitten in der Nacht – nachdem er A.D._____ unangemessene Textnachrichten geschickt hatte, in welchen er sie dazu aufgefordert hatte, lediglich mit Unterwäsche bekleidet in sein Schlafzimmer zu kommen – in deren Zimmer hineingeschlichen und sie – nachdem er sie, während sie noch am Schlafen war, an ihrer Vulva angefasst hat – direkt auf ihrer Haut in unmittelbarer Nähe ihres Genitalbereichs und somit einer erogenen Zone mit seiner Hand am Unterbauch gestreichelt. Der Beschuldigte, welcher mit dem Willen handelte, mit der 13-jährigen A.D._____ sexuelle Handlungen vorzunehmen, handelte vorsätzlich. Er kannte ihr Alter, gab er doch