Bedeutung, die das Verhalten für den Täter oder das Opfer hat, ausser Betracht. Der Begriff der sexuellen Handlung erstreckt sich nur auf Verhaltensweisen, die im Hinblick auf das geschützte Rechtsgut, die ungestörte psychisch-emotionale und sexuelle Entwicklung eines Kindes, erheblich sind. Dabei muss in Zweifelsfällen die Erheblichkeit relativ, etwa nach dem Alter des Opfers oder dem Altersunterschied zum Täter bestimmt werden. Bedeutsam für die Beurteilung der Erheblichkeit der objektiv sexualbezogenen Verhaltensweise sind qualitativ die Art und quantitativ die Intensität und Dauer der Handlung, wobei die gesamten Begleitumstände zu berücksichtigen sind.