Der sexuellen Handlungen mit einem Kind gemäss Art. 187 Ziff. 1 StGB macht sich strafbar, wer mit einem Kind unter 16 Jahren u.a. sexuelle Handlungen vornimmt. Als sexuelle Handlungen gelten Verhaltensweisen, die für den Aussenstehenden nach ihrem äusseren Erscheinungsbild eindeutig sexualbezogen sind. Eindeutig sexualbezogene Handlungen erfüllen somit stets den objektiven Tatbestand. Bei dieser objektiven Betrachtungsweise bleiben das subjektive Empfinden, die Motive oder die - 22 -