Dies schliesse jedoch ein Streicheln nicht aus, da dies üblicherweise keine sichtbaren Verletzungsspuren am Hautmantel hinterlasse. Bei der Untersuchung des äusseren Genitals sei im Bereich der hinteren Kommissur eine kurzstreckige, oberflächliche Schleimhautläsion gefunden worden. Diese könne die Folge einer sexuellen Handlung sein, beispielsweise durch die Einwirkung eines Fingernagels, allerdings sei es auch möglich, dass dies durch die gynäkologische Untersuchung entstanden sei oder bereits vorbestehend gewesen sei (UA act.