Diese in der Tatnacht versendeten Nachrichten decken sich mit den Aussagen von A.D._____ und bestätigen diese damit vollumfänglich. Sie führen deutlich vor Augen, dass der Beschuldigte sexuelle Absichten hegte, hat er doch geschrieben, dass C.D._____ nichts mitbekommen dürfe, sonst werde es schlimm, und dass A.D._____ lediglich in Unterwäsche bekleidet zu ihm kommen solle. Die Nachrichten zeigen weiter, dass der Beschuldigte tatsächlich «etwas» an A.D._____ ausgeführt hat (vgl. «Und - 18 -