2.4.5.3. Aus den in der Tatnacht zwischen dem Beschuldigten und A.D._____ versendeten Textnachrichten im Facebook Messenger-Chat geht hervor, dass der Beschuldigte A.D._____ um 00.05 Uhr geschrieben hat, sie solle später zu ihm ins Zimmer kommen. Aber so, dass ihr Vater sie nicht sehe, nachdem er schlafen gegangen sei. Sie solle leise sein. Nachdem A.D._____ den Beschuldigten gefragt hat, ob sie jetzt zu ihm rüberkommen solle, antwortete der Beschuldigte, sie solle nicht jetzt kommen, weil ihr Vater auf dem Balkon schlafe. Danach schrieb der Beschuldigte, A.D._____ könne nun für einen Moment ins Zimmer kommen, und dann später für längere Zeit. Er werde im Zimmer sein. Weiter schrieb der