Die Sicherstellung erfolgte nach den durch C.D._____ gemachten Angaben anlässlich seiner Einvernahme vom 29. November 2022, bei welcher er ausführte, er habe nach dem Vorfall das Zimmer des Beschuldigten geräumt und dabei dort dessen Wäschekorb gesehen. C.D._____ habe dann den Wäschekorb mit den darin enthaltenen Kleidern in den Keller getan (UA act. 506; 513). Zusammenfassend erachtet das Obergericht die vom Beschuldigten vorgebrachte Übertragung seiner DNA auf die Unterhose von A.D._____ im Wäschekorb des Badezimmers als reine Schutzbehauptung.