Schmutzwäsche reingeworfen worden sei (UA act. 494). Nach der Konfrontation mit der DNA-Auswertung der Unterhose von A.D._____ führte der Beschuldigte aus, seine Sachen zusammengepackt zu haben, als der Vater von A.D._____ am Morgen nach der Tatnacht zu ihm gesagt habe, er müsse ausziehen. Dabei habe er auch seine Wäsche aus dem Wäschekorb herausgenommen, welche zuunterst im Korb gelegen sei, wobei er die darüberliegenden Kleidungsstücke von Hand habe wegnehmen müssen. Es könne daher sein, dass er dabei die Unterhose von A.D._____ angefasst habe. Dies habe er gemacht, als A.D._____ mit ihrem Vater ins Spital gegangen sei, ca. eine Stunde bevor die Polizei aufgetaucht sei.