Dies sei damit zu begründen, dass aufgrund der Kontaminationsgefahr sowie der Gefahr von Spurenverlusten unnötige Manipulationen, wie das Wenden von Kleidungsstücken, grundsätzlich vermieden werde. Folglich sei die Unterhose in regulärer Ausrichtung (Innenseite nach innen) im Wäschekorb aufgefunden worden (UA act. 296). Nichts anderes ergibt sich aus dem Spurensicherungsbericht der Kriminaltechnik vom 5. Oktober 2022, aus welchem hervorgeht, dass die Unterhose «unbearbeitet sichergestellt» worden sei (UA act. 418). Dass die Unterhose von A.D.__