Unterhose von A.D._____ an zwei Stellen, nämlich einerseits am Bund auf der Aussenseite der Unterhose und andererseits mittig im Schritt auf der - 14 - Innenseite der Unterhose in Kontakt gekommen ist. Die Tatsache, dass der Beschuldigte die Unterhose von A.D._____, welche sie in der Tatnacht getragen hat, am Bund berührt hat, steht im Einklang mit der durch A.D._____ geschilderten Sachverhaltsdarstellung, wonach der Beschuldigte sie an ihrem Unterbauch gestreichelt hat, weshalb diese DNA-Spur für die Glaubhaftigkeit der Aussagen von A.D._____ spricht.