2.4.5.2. Im Einklang mit den Aussagen von A.D._____ betreffend das Streicheln ihres Unterbauchs durch den Beschuldigten steht die DNA-Spur, welche auf der Aussenseite des Bundes an der Vorderseite ihrer Unterhose gefunden worden ist. So geht aus dem Untersuchungsbericht des Instituts für Rechtsmedizin des Kantonsspitals Aarau vom 29. September 2022 hervor, dass das ermittelte DNA-Hauptprofil dieser Spur an den vergleichbaren Y-STR-Loci mit dem DNA-Profil des Beschuldigten übereinstimme. Deshalb könne der Beschuldigte als Spurengeber nicht ausgeschlossen werden.