Es liegen sodann dahingehend Widersprüche in den Aussagen des Beschuldigten vor, als dass er, nachdem er in seiner ersten Einvernahme vom 25. Juli 2022 noch zugegeben hatte, A.D._____ dazu aufgefordert zu haben, sie solle ihm in seinem Zimmer ihre Hand geben, an der Eröffnung seiner Festnahme am 26. Juli 2022 und somit bloss einen Tag später angegeben hat, ihr lediglich gesagt zu haben, sie solle ihm ein «High-five» geben. Sodann relativierte er seine anlässlich seiner ersten Einvernahme getätigte Aussage, wonach er A.D._____ in ihrem Zimmer gefragt habe, ob sie schlafe, an der Eröffnung seiner Festnahme, indem er angab, dies nicht mit 100-prozentiger Sicherheit sagen zu können (UA act.