__ mittels der Nachrichten dazu aufgefordert hat, mit Unterwäsche bekleidet zu ihm ins Zimmer zu kommen, wo er sich in seinem Bett liegend mit einer Decke zugedeckt befand, was sie dann auch gemacht hat und er sie gefragt hat, ob sie keine Angst habe. Weiter stimmen die Aussagen auch dahingehend überein, dass der Beschuldigte später im Zimmer von A.D._____ gewesen sei und sie gefragt habe, ob sie schlafe (UA act. 457 und 471 ff.; 485). Gemäss seiner Darstellung habe der Beschuldigte in seinem Zimmer zwar seine Hand bewegt, er habe A.D._____ jedoch damit nicht dazu aufgefordert, sich im Bett neben ihn hinzulegen (UA act. 474). In Bezug auf das Kerngeschehen gab er an, A.D.__