Das Vorbringen des Beschuldigten, wonach er sich vorstellen könne, dass die Ehefrau von C.D._____ betreffend die Vorwürfe mitgewirkt haben könnte, weil diese gewollt habe, dass der Beschuldigte aus der gemeinsamen Wohnung ausziehe (UA act. 481), ist eine offensichtliche Schutzbehauptung. Dass eine Mutter ihr eigenes minderjähriges Kind den oftmals langjährigen und in psychischer Hinsicht durchaus strapazierenden Folgen eines Strafverfahrens aussetzen würde, um das Ausziehen einer Person aus einer Wohnung zu bewirken, anstatt diesbezüglich einfach das Gespräch und eine Lösung zu suchen, erscheint völlig lebensfremd. Hinzukommt, dass A.D.__