_ machte nachvollziehbare Aussagen betreffend ihre Gefühle und Gedanken. So gab sie an, sich, als der Beschuldigte ihr am Vorabend ein Kompliment gemacht und ihr gesagt habe, dass sie schöne Augen habe, nichts Schlechtes dabei gedacht zu haben (UA act. 458). Sie schilderte weiter ihren Gedanken, wonach sie ihr Zimmer eigentlich mit einem Schlüssel habe verschliessen wollen, als sie aus dem Zimmer des Beschuldigten zurückgekehrt sei (UA act. 458). Betreffend ihre Gefühle während der Tat gab sie an, Angst gehabt zu haben und im Schock gewesen zu sein (UA act. 458). Weiter gestand A.D.___