Im Widerspruch zu ihren früheren Aussagen führte sie aus, dass der Beschuldigte geschlafen habe, als sie zu ihm in sein Zimmer gegangen sei, woraufhin sie wieder in ihr eigenes Zimmer zurückgegangen sei (Protokoll Berufungsverhandlung S. 4). Dieser Widerspruch ist jedoch aufgrund des relativ langen Zeitablaufs – sie ist mittlerweile 15 Jahre alt und seit dem angeklagten Vorfall sind bereits mehr als 2 ½ Jahre vergangen – und dem Umstand, dass sie den Vorfall als sehr unangenehm und auch schambehaftet empfunden hat, erklärbar.