Als er bemerkt habe, dass sie aufgewacht sei, habe er seine Hand weggenommen. Er habe ihr dann, als sie ihn angeschaut habe, gesagt, dass er auf dem Balkon am Rauchen gewesen sei. Als er wieder in seinem Zimmer gewesen sei, habe er sie mittels Messenger-Nachricht gefragt, ob es ihr gefallen habe. Er habe ihr geschrieben, dass er ihr habe zeigen wollen, was ihr hätte gefallen können. Weiter bestätigte sie, am Morgen nach dem Vorfall geduscht und noch gleichentags ihren Vater über den Vorfall informiert zu haben (Protokoll Berufungsverhandlung S. 4 f.).