Sie habe sich etwas aggressiver bewegt und dadurch zeigen wollen, dass sie nicht mehr schlafe. Nach ca. fünf oder zehn Minuten habe sie, nachdem der Beschuldigte sie gefragt habe, ob sie schlafe, ihre Augen geöffnet und vorgespielt, dass sie in dem Zeitpunkt erwachen würde. Sie habe ihn gefragt, was er mache, woraufhin er gesagt habe, dass er Zigaretten geraucht habe. Gegen 07.00 Uhr habe der Beschuldigte ihr dann geschrieben, ob es ihr gefallen und ob sie etwas bemerkt habe (UA act. 456 ff.). Die vorinstanzliche Hauptverhandlung, anlässlich welcher A.D._____ zum zweiten Mal befragt worden ist, fand am 13. Juni 2023 und somit beinahe -8-