2.4.2. Das Obergericht erachtet es aufgrund der nachfolgend dargelegten Gründe als erstellt, dass der Beschuldigte sich in der Nacht vom 24. Juli 2022 in das Schlafzimmer von A.D._____ geschlichen, dieser, als sie noch am Schlafen war, unter der von ihr getragenen Jeans- und Unterhose an ihre Vulva gefasst, danach ihren Hosen- und Reissverschluss geöffnet hat, wodurch A.D._____ erwacht ist, und sie danach mit seiner Hand an ihrem Unterbauch gestreichelt hat. 2.4.3. 2.4.3.1. Abzustellen ist auf die glaubhaften Aussagen von A.D._____: