Als weitere Beweismittel liegen die auf der durch A.D._____ im Tatzeitpunkt getragenen Unterhose vorhandenen DNA- Spuren des Beschuldigten, das Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin des Kantonsspitals Aarau zur am Tattag durchgeführten forensischklinischen Untersuchung von A.D._____, die in der Tatnacht zwischen A.D._____ und dem Beschuldigten versendeten Textnachrichten sowie die zwischen A.D._____ und deren Mutter versendeten WhatsApp- Nachrichten vor. -5-